Datenschutz für Unternehmen
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Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz
Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen und anderen Einrichtungen helfen, ihre gesetzlichen Pflichten zum Datenschutz zu beurteilen und die sachlichen Modalitäten einer Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz kennenzulernen, wie sie im Mittelstand und bei anderen Einrichtungen vergleichbarere Größe aus wirtschaftlichen Gründen häufig eingesetzt wird. Nähere Einzelheiten zu diesen Fragen müssen natürlich einem direkten Gespräch vorbehalten sein.
Die externe Datenschutz-Betreuung umfaßt eine Reihe von Aufgabenbereichen, die teilweise in den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich festgelegt sind (an diesen Stellen wird nachstehend auf die entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen) oder die sich in Interpretation der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der gesamten Datenschutzbranche als Betreuungsstandard etabliert haben und von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder entsprechend gefordert werden.
Die externe Datenschutz-Betreuung umfaßt eine Reihe von Aufgabenbereichen, die teilweise in den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich festgelegt sind (an diesen Stellen wird nachstehend auf die entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen) oder die sich in Interpretation der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der gesamten Datenschutzbranche als Betreuungsstandard etabliert haben und von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder entsprechend gefordert werden.

